Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein ist bemüht, seine Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.st-kathrein-hauenstein.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Cookiebar: externes Tool
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.09.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von PaWeb – Philipp Parzer Weblösungen vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.09.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, sowie Informationen über (von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene) Inhalte können über folgende Kontaktmöglichkeiten mitgeteilt bzw. eingeholt werden:
Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein, vertreten durch den Bürgermeister
St. Kathrein 132
8672 St. Kathrein am Hauenstein
Staat: Österreich / Land: Steiermark / Bezirk: Weiz
Tel.: 0043 (0) 3173/4030
Fax: 0043 (0) 3173/4030-4
E-Mail: gde@st-kathrein-hauenstein.steiermark.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Diese Webseite wurde durch Koerbler umgesetzt.