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M: gde@st-kathrein-hauenstein.steiermark.at
T: +0043 (0) 3173/4030

Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Anbringen an die Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein können rechtswirksam per E-Mail an die E-Mail-Adresse gde(at)st-kathrein-hauenstein.steiermark.at eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen werden folgende Formate bestimmt:

Format

Erstellbar / lesbar mit

Dateierweiterung Kommentar

TextEditor, Mail, usw.*.TXT
Portable Document FormatAcrobat Writer, diverse Freeware-Programme*.PDF
WordWord for Windows, Open Office*.DOC (Ab MS Office 97)
JPGScannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.*.JPG, *.JPEG
ZIPZIP, Winzip*.ZIP

Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein eingesetzt werden.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.